Patentanwalt
Ein Patentanwalt ist kein Rechtsanwalt. Ein Patentanwalt berät und vertritt Mandanten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, welches Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster (Designschutz), Marken, Arbeitnehmererfinderrecht, Halbleiterschutzrecht, Typografieschutzrecht, Sortenschutzrecht und Lizenzverträge umfasst.
Ein Patentanwalt verfügt über ein abgeschlossenen naturwissenschaftlichen oder technischen Hochschulstudium und einer juristischen Zusatzausbildung.
