vom Rechtsanwalt zum Fachanwalt
Wenn ein Rechtsanwalt in einem Rechtsgebiet erhöhte theoretische und praktische Erfahrungen besitzt, kann er sich auf diesem Rechtsgebiet spezialisieren. Wenn dann noch die zuständige Rechtsanwaltkammer ihm die Erlaubnis dazu erteilt, darf er den Titel " Fachanwalt für… " in seiner Anwaltsdefinition führen. Die derzeit gültige Einteilungen Fachanwalt sieht so aus:
Fachanwalt für:
- Agrarrecht
- Arbeitsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- gewerblichen Rechtsschutz
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Informationstechnologierecht
- Insolvenzrecht
- Medizinrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Sozialrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Transport- und Speditionsrecht
- Urheber- und Medienrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Verwaltungsrecht
